Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Betroffener

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Ein Betroffener meint eine Person, welches von einer Beeinträchtigung i.F.v. einer Maßnahme, Recht eines Dritten oder einer Sache betroffen ist. Dieser Begriff erlangt Wirksamkeit in ganz vielen Rechtsgebieten. In jedoch keinem Gesetz bzw. Rechtsgebiet ist dieser Begriff legaldefiniert. Eine ableitende Definition lässt sich in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), und zwar in Art. 4 Nr.1 DSGVO heraus erklären, dass ein Betroffener eine natürliche Person ist, das identifizierbar ist. Identifizierbar ist eine natürliche Person, wenn sie direkt oder indirekt zu den Informationen wie Name, Wohnort (Anschrift), Telefonnummer, E-Mail-Adresse, usw. zugeordnet werden kann.