Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Informationelle Selbstbestimmung

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Der Begriff „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ bildet die Grundlage des Datenschutzes. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist das Recht einer einzelnen Person, selbstständig zu entscheiden, welche seiner personenbezogenen Daten veröffentlicht bzw. preisgegeben werden und wer diese überhaupt verwenden oder erheben und speichern darf. Dieses Recht des Einzelnen genießt den Schutz durch das Grundgesetz, jedoch auch durch die Datenschutzgrundverordnung, nach der Rechtsprechung ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als ein Datenschutz-Grundrecht bezeichnet worden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist im Grundgesetz in Artikel 1 und Artikel 2 GG normiert, jedoch ist dies nicht ganz ausdrücklich heraus zu entnehmen. Der Schutz von personenbezogenen Daten erlangt daher einen Schutz in der Art eines Grundrechts. Die Einschränkung dieses Grundrechts bzw. des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist sehr wohl möglich, wenn der Schutz des Allgemeininteresses den Grundrechtsschutz überwiegt, dies ist z. B. in der Corona-Pandemie gewesen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde rechtmäßig beschränkt, da der Schutz des Allgemeininteresses überwiegt hatte.