Der Begriff „Sperren“ ist eine bestimmte normierte Maßnahme in der BDGS, welche die Verarbeitung von bestimmten personenbezogenen Daten im Unternehmen oder in der Behörde ohne Vorliegen einer bestimmten Ausnahme gesetzlicher Art nicht gestattet. Das BDGS gewährt dem Betroffenen das Recht, seine hinterlegten personenbezogenen Daten zu löschen, berichtigen oder zu sperren. Um genauer zu erklären, versteht man unter „sperren“ das genaue Bestimmen, welche personenbezogene Daten für welchen Sinn und Zweck genutzt werden können. Ausdrücklich ist dieses Recht des Einzelnen in Artikel 18 DSGVO sowie in § 35 BDSG normiert. Unter den in Art. 18 Abs. 1 Buchstabe a-d DSGVO normierten Voraussetzungen steht dem Betroffenen das Recht zu, die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Verantwortlichen einzuschränken.