Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datenerhebung

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Der Begriff Datenerhebung wird so nicht in der DSGVO legal definiert. Der Begriff ,,Erheben‘‘ ist vielmehr unter der Legaldefinition des Begriffs ,,Verarbeitung‘‘ in Art. 4 Nr. 2 DSGVO zusammengefasst. Demnach ist die Erhebung von Daten eine bestimmte Untergruppe der Verarbeitung, weshalb dies auch der DSGVO unterliegt. Weiterhin meint ,,Datenerhebung‘‘ den systematischen Prozess, in dem Daten zu einem bestimmten Zweck bzw. für eine bestimmte Forschungsfrage gesammelt werden. Auch ist mit ,,Datenerhebung‘‘ bzw. ,,Erhebung‘‘ das aktive Beschaffen von Daten gemeint, wodurch Daten gewonnen werden. Demnach liegt keine Datenerhebung vor, sobald freiwillig Daten empfangen werden. Diese aufgedrängten Informationen jedoch können für Behörden interessant sein und können der Anlass für eine Datenerhebung über den Einzelnen sein. Allgemein können Datenerhebungen mündlich oder auch schriftlich erfolgen, eine Datenerhebung mittels Internetrecherchen oder Datenbankrecherchen sind ebenfalls möglich. Die Datenerhebung ist tatsächlich für den Betroffenen sehr wichtig, denn der Art. 13 DSGVO normiert, dass der Betroffene durch den Verantwortlichen zum Zeitpunkt der Datenerhebung über die Datenerhebung auch informiert werden muss.