Die Abkürzung der ,,Gefahrenmeldeanlage‘‘ lautet GMA, dies gehört zu den Fernmeldeanlagen. Darunter versteht man eine Alarmanlage, welche die Fähigkeit aufweist, Gefahren in zuverlässiger Weise zu identifizieren oder Eingaben des Nutzers zu bestimmten Gefahren zu bearbeiten und anschließend zu melden, mittels der Fernmeldetechnik. Daher ist dies einer der wichtigsten Komponente für die Gebäudesicherheit sowie die Menschensicherheit. Sinn und Zweck dieser Einrichtung ist es, Leben und bestimmte Sachwerte vor Eingriffen bzw. Gefahren zu schützen, welche durch einen Einbruch, Überfall oder Feuer zustande kommen könnten. Jedoch ist hierbei die Pünktlichkeit eine wichtige Komponente, die GMA meldet die Gefahr rechtszeitig an, sodass entgegenwirkende Maßnahmen vorgenommen werden können. Dieser Vorgang funktioniert einmal durch die Schritte; Erkennen, Melden und schützen vor der erkannten Gefahr. Bestanteile der GMA sind jedoch; Melder, Zentrale, Signalgeber (optisch oder akustisch), Energieversorger, Bedienelement, Einrichtung zur Übertragung. Arten der Gefahrenmelder sind in jeweils drei Gebiete eingeteilt, und zwar die Brandmeldeanlage, dessen Abkürzung BMA lautet. Dieses System erkennt die Brände rechtzeitig bzw. früh. Dann gibt es noch die Einbruchmeldeanlage, dessen Abkürzung EMA lautet. Meldungen erfolgen an die Sicherheitstechnik; die Einbrüche, Betreten unbefugterweise, Fälle der Störung. Ebenfalls existiert auch die Überfallmeldeanlage, dessen Abkürzung ÜBA lautet. Dieser informiert die Polizei oder den Wachschutz, wenn ein Überfall oder Einbruch vorliegt. Manuell ist die ÜBA ebenfalls möglich. Anlagen, die unter die Gefahrenmeldeanlagen fallen sind folgende; Brandmeldeanlage mit der Abkürzung (BMA), Brandwarnanlage mit der Abkürzung (BWA), Eibruchmeldeanlage mit der Abkürzung (EMA), Überfallmeldeanlage mit der Abkürzung (ÜMA), Gefahrenwarnanlage mit der Abkürzung (GWA), Notfall und Gefahren Reaktions System mit der Abkürzung (NGRS) und die Sprachalarmanlage mit der Abkürzung (SAA).