Obwohl Datenschutzbeauftragte in Unternehmen viel für den Datenschutz leisten, darf die Mitarbeiterschulung zum Thema Datenschutz nicht vernachlässigt werden. Besonders in administrativen und IT-Bereichen ist eine Mitarbeiterschulung von großer Bedeutung, jedoch können alle Mitarbeiter in einem Unternehmen davon betroffen sein. Gemäß Art. 39 Abs. 1 lit b der DSGVO ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB) dafür zuständig, die Datenschutzschulung der Mitarbeiter zu überwachen. Allerdings trägt der Datenschutzbeauftragte dafür nicht die volle Verantwortung. Die Verantwortung des Datenschutzseminars liegt beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung, welcher üblicherweise bei der Geschäftsführung tätig ist. In Abstimmung mit der Geschäftsführung leitet der DSB häufig die DSGVO-Schulungen und gewährleistet deren ordnungsgemäße Durchführung. Die betriebliche Weiterbildung im Datenschutz ist unerlässlich, leicht zu organisieren und fördert das Verständnis für Datenschutz. Es gibt sowohl ,,In-House’’ als auch online Datenschutzschulungen von verschiedenen Anbietern. Ein starkes Bewusstsein für Datenschutz in der Belegschaft schützt vor Datendiebstahl und externen Angriffen. Geschulte Mitarbeiter erkennen Unregelmäßigkeiten und sind eine Abschreckung für potenzielle Datendiebe. Regelmäßige Schulungen verringern das Haftungsrisiko und helfen verschärfte Bußgeldvorschriften der DSGVO zu vermeiden.