Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung wird Datenschutz an Schulen immer wichtiger. Denn personenbezogene Daten sind für den Schulbetrieb unverzichtbar. Schüler/-innen bis hin zu Lehrkräften und Eltern sind davon betroffen. Zusätzlich ist der Datenschutz auch eine pädagogische Verantwortung, um Schüler/-innen zu einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten zu sensibilisieren. Jedoch steht der Schutz der persönlichen Daten von Schüler/-innen an erster Stelle, wenn es um den Datenschutz an Schulen geht. Personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Noten werden z. B. von Schüler/-innen erhoben und verarbeitet. Hierbei ist der Schutz der Daten von Schüler/-innen zu beachten. Noten dürfen z.B. persönlich mitgeteilt werden, dürfen jedoch nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Weitere Daten, die nicht für den Schulbetrieb notwendig sind, dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des volljährigen Schülers oder eines Erziehungsberechtigten genutzt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Erstellung und Veröffentlichung von Fotos, die jeweils eine separate Einwilligung erfordern. In Schulen gelten auch die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie sie in Art. 5 DSGVO erläutert sind. Die Datenverarbeitung muss transparent, rechtmäßig und vertrauenswürdig erfolgen. Sie sollte einem klaren Zweck dienen und auf das erforderliche Maß beschränkt sein. Darüber hinaus sind die Einhaltung von Speicherfristen sowie die Sicherheit und Richtigkeit der Daten zu gewährleisten.