Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datenschutz und das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)

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Geschäftsgeheimnisse wie beispielsweise Rezepte, Herstellungsverfahren, Geschäftsstrategien, Formeln und Marktanalysen sind schützenswerte Informationen, da sie einen spezifischen Wettbewerbsvorteil bieten. Ein Geschäftsgeheimnis wird definiert als eine Information, die wirtschaftlichen Wert besitzt, nicht öffentlich bekannt ist, ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Inhabers aufweist und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen durch den rechtmäßigen Inhaber ergriffen werden. Unternehmen müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen und den gesetzlichen Schutz zu gewährleisten, einschließlich möglicher Schadensersatzansprüche im Falle einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen zu verhindern. Die DSGVO bezieht sich auf den Schutz von Daten, besonders dem Schutz personenbezogener Daten. Die Maßnahmen, die genutzt werden können, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen, tragen auch oft zur Gewährleistung des Datenschutzes bei. (Zum Beispiel: Mitarbeiterschulung, die Überprüfung von IT Systemen, technische und organisatorische Maßnahmen, usw.). Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es sowohl im Hinblick auf die Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen als auch hinsichtlich der Vertraulichkeit von Datenverarbeitungen, die von externen freien Mitarbeitern oder Dienstleistern durchgeführt werden, einen erhöhten Bedarf an Regelungen gibt. Dieser Bedarf ergibt sich aus der Notwendigkeit, sowohl den Vorgaben der DSGVO als auch den Anforderungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes gerecht zu werden. Darüber hinaus sollten Unternehmen ihre aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen in diesem Kontext überprüfen und gegebenenfalls ein einheitliches Sicherheitsmanagement entwickeln.