Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Automatisiertes Verfahren

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Der Begriff „automatisiertes Verfahren“ weist einen mechanischen oder softwaregestützten
Ablauf einer bestimmten Verarbeitungsweise von personenbezogenen Daten auf.
Kurzgehalten; mit dem Begriff „automatisiertes Verfahren“ ist gemeint, dass
personenbezogene Daten von Betroffenen mittels Computerprogrammen und IT-Geräten für
den jeweiligen Sinn und Zweck durch gesetzliche Grundlagen in erlaubter Weise genutzt
werden können. Denn ein automatisiertes Verfahren beinhaltet alle notwendigen Programme,
welche die rechtliche Grundlage einer Datenverarbeitung sowie den
Grund der Datenverarbeitung bestimmen und deshalb die Datenverarbeitung
datenschutzkonform durchführen kann. Selbstverständlich erfolgt dabei die meiste
Arbeit durch die Programme in automatischer Form. Schlussfolgern ist zu sagen; damit das
Vorliegen eines automatisierten Verfahrens angenommen werden kann, müssen folgende
Voraussetzungen gegeben sein; Verwendung von personenbezogenen Daten, Zweck der
Verwendung, Unterstützende IT-Geräte sowie Computergeräte und Regelungen für den Ablauf.