Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Biometrische Daten (aus DSGVO & Gesichtserkennung)

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Biometrische Daten beziehen sich auf spezifische körperliche Merkmale von Menschen, die mithilfe der Wissenschaft, der Biometrie, gemessen und analysiert werden. Diese Merkmale können sowohl verhaltensbedingt sein wie zum Beispiel die individuelle Stimme als auch hauptsächlich physiologischer Natur wie beispielsweise: Fingerabdrücke, das Muster der Iris, Gebissabdruck, Maße und Proportionen des Gesichts oder die Lage und Struktur der Venen unter der Haut. Die DSGVO legaldefiniert biometrische Daten in Art. 4 Nr. 13 (genetische Daten) und 14 (biometrische Daten). Die DSGVO stuft biometrische Daten in die Kategorie der besonders schützenswerten personenbezogenen Daten ein. Diese Daten sind in der Lage, einen individuellen Menschen derart eindeutig zu identifizieren, dass der erforderliche Schutz für biometrische Informationen besonders hoch ist. Dies führt zur Klassifizierung als „Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten“. Konkret bedeutet dies, dass gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO ein allgemeines Verarbeitungsverbot für biometrische Daten besteht. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, die bestehen, wenn ein spezifischer Fall, der in Art. 9 Abs. 2 DSGVO aufgeführten Umstände vorliegt, die eine rechtmäßige Verarbeitung ermöglichen. Dies erfolgt unter anderem, wenn; die betroffene Person die Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt hat, die Verarbeitung notwendig ist, um Arbeits- und Sozialrechte auszuüben oder Pflichten zu erfüllen, die Verarbeitung notwendig ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen Person zu schützen und die betroffene Person nicht in der Lage ist, ihre Einwilligung zu geben oder die Verarbeitung im öffentlichen Interesse liegt und das Unionsrecht oder nationales Recht dies vorsieht. Es gibt andere Ausnahmen für die Verarbeitung besonders schützenswerte Kategorien personenbezogenen Daten, die keine Anwendung im Bezug auf biometrische Daten finden.