Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Bundesnachrichtendienst

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Unter dem ,,Bundesnachrichtendienst‘‘ wird einer der Nachrichtendienste der Bundesrepublik Deutschland verstanden, welcher dem Auftrag unterliegt, Erkenntnisse über dem Ausland zu gewinnen, die eine große Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland haben kann. Die Abkürzung des Bundesnachrichtendienstes lautet ,,BND‘‘. Entstanden ist der BND am 1. April 1956. Dieser hat seinen Sitz in Berlin. Seine zusätzliche Zuständigkeit ist, zivile und militärische Aufklärung des Auslands vorzunehmen. Der BND wird durch die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert. Die Tätigkeiten des BND sind seit dem Jahr 1990 in dem BND – Gesetz (abgekürzt BNDG) normiert, wonach sich dann die BND zu orientieren hat. Dabei beschäftigt dieser mehr als 6500 Mitarbeiter und ist die einzige und alleinige Bundesbehörde, welche unmittelbar dem Bundeskanzleramt nachgeordnet ist. Berechtigt zur Koordination der drei Nachrichtendienste Bundes sowie für die Fachaufsicht über den BND, ist die Abteilung sieben des Bundeskanzleramtes. Die Leiterin ist zurzeit, seit dem Jahre 2022, Dagmar Busch. Die Webseite der BND ist die https://www.bnd.bund.de/. Die genaue Hauptaufgabe der BND liegt darin, Informationen zu beschaffen, welche außen und sicherheitspolitische Wichtigkeit entfaltet sowie diese auszuwerten und der Bundesregierung in Gestalt von Analysen und Meldungen weiter zu vermitteln. Weiterhin zählt auch die Frühwarnung über Bedrohungen für die nationale Sicherheit sowie die Kooperation mit anderen Nachrichtendiensten und die Gewährleistung des Mitarbeiterschutzes und der personelle Schutz, zu den Hauptaufgaben der BND.