Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datendiebstahl durch Mitarbeiter / internem Datendiebstahl

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Der Datenklau von Mitarbeitern stellt eine wachsende Bedrohung für Unternehmen dar. Meistens sind bei einem internem Diebstahl Datenbanken mit Kundenkontakten, Schulungsmaterial, Präsentationsunterlagen oder strategische Dokumente betroffen. Oftmals werden diese Daten kopiert und/oder heruntergeladen, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Die gestohlenen Daten können empfindliche Informationen enthalten, darunter auch personenbezogene Daten anderer Mitarbeiter. Interner Diebstahl kann strafbar sein, ist aber oft unauffällig und schwer nachzuweisen. Durch den Paragraphen 202a des StGB ist die Strafbarkeit des internen Datendiebstahls geregelt. Der Straftatbestand des internen Datendiebstahls ist nur erfüllt, wenn die Daten gegen unerlaubten Zugriff geschützt sind. In diesem Fall muss sich der Täter dennoch dieser Daten bemächtigen. Infolgedessen ist nicht jeder unbefugte Zugriff auf einen Rechner nach dem StGB strafbar, solange die Daten nicht angemessen geschützt waren. In diesem Fall hat der Arbeitgeber keine rechtlichen Möglichkeiten. Daher ist es wichtig für Unternehmen sich gegen Datendiebstahl zu schützen. Zuerst sollte darauf geachtet werden, dass Mitarbeitern nur Zugriff auf Daten gewährt werden, die sie ausdrücklich für ihre Arbeit benötigen. Außerdem muss es jederzeit nachvollziehbar sein, welcher Mitarbeiter zu welchen Daten Zugang hat.