Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datenerhebung & Speicherung für eigene Geschäftszwecke nach § 28 BDSG

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Der Paragraf 28 BDSG (alte Fassung bis 25. Mai 2018) ist eine wesentliche Grundlage für die Datenverarbeitung in Unternehmen. Sie erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen eigener Geschäftszwecke wie Erhebung, Speicherung und Nutzung. Die Interpretation des unbestimmten Rechtsbegriffs “Mittel zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke” kann insbesondere durch Vergleich mit den folgenden §§ 29 und 30 BDSG-alt bestimmt werden. Während § 29 BDSG-alt sich auf die geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung personenbezogener Daten zur Übermittlung an Dritte bezieht und § 30 BDSG-alt auf geschäftsmäßige Übermittlungsvorgänge an Dritte in anonymisierter Form eingeht, stehen in § 28 BDSG-alt tatsächlich materielle eigene Geschäftszwecke im Fokus. Hierzu gehören der Handel mit Waren, die Erbringung von Dienstleistungen, Produktions- und Herstellungsvorgänge sowie die Beschäftigung von Mitarbeitern. Der Gesetzgeber hat den Begriff der “eigenen Zwecke” weit ausgelegt. Hervorzuheben ist, dass bei § 28 BDSG-alt der Umgang mit personenbezogenen Daten nicht der eigentliche Unternehmenszweck ist, sondern lediglich ein Hilfsmittel zur Verfolgung der Kernaufgabe darstellt. Der Paragraf 28 BDSG-alt umfasst 9 Absätze, die komplexe rechtliche Aspekte bei Datenverarbeitung mit Geschäftszwecken regeln. Sie behandeln Sonderfälle, Zweckänderungen und die rechtliche Behandlung übermittelter Daten, die nur für den ursprünglichen Zweck verarbeitet werden dürfen.
Der Paragraf 28 BDSG wird durch Art. 6 der EU-DSGVO abgelöst. Der Art. 6 EU-DSGVO unterscheidet sich in der Datenverarbeitung zu Geschäftszwecken. Insbesondere in diesem Zusammenhang sind die Art. 6 Abs. 1 S 1 lit b und lit f der EU-DSGVO relevant. Ersterer betrifft die Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags oder bei vorvertraglichen Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person. Letzterer umfasst die Abwägung zwischen den berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten sowie bestimmten Interessen der betroffenen Person.