Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datenmissbrauch

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Beim Datenmissbrauch werden Daten ohne Zustimmung des Inhabers verwendet. Meistens sind die Daten vorher gestohlen worden (Datendiebstahl). Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können Opfer von Datenmissbrauch bzw. Datendiebstahl sein. Der Datenmissbrauch kann finanzielle Schaden verursachen oder einen Identitätsdiebstahl als Folge haben. Nachdem Angreifer Zugriff auf die Daten erlangt haben, nutzen sie diese beispielsweise, um auf Bankkonten zuzugreifen. Manchmal werden die Daten auch veröffentlicht, um dem Opfer zu schaden (siehe Doxing). Daher ist für Unternehmen ein umfangreiches Datenschutz Management wichtig, um sich vor Datenmissbrauch bzw. Datendiebstahl zu schützen. Die individuelle Strafbarkeit eines Datenmissbrauchs bzw. das ,,Ausspähen von Daten” ist in § 202a StGB geregelt. Es kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Da ein Datenmissbrauch eine Form des Datenschutzverstoßes ist, haben Unternehmen die Pflicht diesen Verstoß an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden zu melden, gem. Art. 33 DSGVO. Weitere Vorschriften spezifisch zu Deutschland sind in der BDSG erläutert, wobei § 42 BDSG sich mit Strafvorschriften und § 43 BDSG sich mit Bußgeldvorschriften beschäftigt. Es ist notwendig, Datenschutz- und Datensicherheitsprozesse innerhalb der Organisation zu etablieren und zu überwachen, um Datenschutzverstöße zu vermeiden. Maßgeschneiderte Lösungen und ggf. ein Datenschutzbeauftragter können hierbei hilfreich sein. Ein bewusster Umgang mit den eigenen Daten und schnelles Handeln im Falle von Datenmissbrauch sind auch für Verbraucher von Bedeutung, da sie sich damit schützen können.