Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datenschutz in Agenturen/Unternehmen

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Die Einhaltung des Datenschutzes in Unternehmen im Rahmen der Datenschutz-Compliance zielt darauf ab, die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, um die Rechte der Betroffenen zu schützen und hohe Bußgelder zu vermeiden. Effektiver Datenschutz kann zudem als Wettbewerbsvorteil dienen und die Attraktivität einer Agentur für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter steigern. Die DSGVO betrifft alle Bereiche einer Agentur, von IT über Marketing bis hin zu HR. Ein Verarbeitungsverzeichnis (VVZ) ist unerlässlich, um sämtliche Datenverarbeitungen in der Agentur zu erfassen. Dieses Verzeichnis schafft Überblick über datenschutzrelevante Prozesse und hilft bei der Nachweispflicht. Seit der DSGVO sind die Unternehmen dafür verantwortlich, die korrekte Umsetzung des Datenschutzes nachzuweisen. Es gibt einige Pflichten, die die Unternehmen erfüllen müssen, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Dazu gehört z.B. der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 DSGVO), der betont, dass nur notwendige personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Agenturen sollen sich damit auseinandersetzen, welche Daten wirklich erforderlich sind. Außerdem müssen nach Art. 13 & Art. 14 der DSGVO die Verantwortlichen den Betroffenen über die Verarbeitungsaspekte informieren (einschließlich dazu wer welche Daten, aus welchem Grund, wie lange und in welchem Umfang verarbeitet). Nach Beendigung des Verarbeitungszwecks oder einer Aufbewahrungspflicht müssen personenbezogene Daten gelöscht werden. Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) und deren Dokumentation sind zentral für den Datenschutz.