Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datenschutz & Social Media

Mit DatenBuddy.de zur Datenschutzdokumentation

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Soziale Medien verstoßen regelmäßig gegen die Datenschutzgesetze. Plattformen wie Twitter (mittlerweile ,,X’’), Instagram oder Facebook sind zu hohen Bußgeldern wegen Verstößen gegen Datenschutzgesetze verurteilt worden. Dazu kommt, dass die größten Social-Media Plattformen nicht in Deutschland ansässig sind. Oftmals werden Nutzerdaten außerhalb der EU verarbeitet, wodurch der Schutz sensibler personenbezogener Daten weniger vorhanden ist. Soziale Netzwerke sind besonders an diesen Daten interessiert, da sie Einblicke in das Nutzerverhalten und Vorlieben des Nutzers erhalten. Durch die Anreicherung von Nutzerprofilen mit immer mehr Daten entsteht ein präzises Bild der einzelnen Person. Plattformen wie Facebook nutzen diese Informationen, um gezielte Werbung zu schalten oder die Daten weiterzuverkaufen. Auch Unternehmen profitieren von den Daten (Social-Media-Marketing). Neben diesen Informationen spielen auch sog. Metadaten eine wichtige Rolle für Werbeprofile. Metadaten sind zusätzliche Informationen/Merkmale zu anderen Daten wie z.B. Gerätetyp, Software-Version und Interaktion mit der Plattform. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen zu lesen, um zu verstehen, wie soziale Netzwerke mit den Daten umgehen. Oft enthüllen diese Dokumente, wofür Verbraucher/-innen ihr Einverständnis geben. Diese Bedingungen erlauben beispielsweise die Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten, die Auswertung von Audiodaten, das Erfassen des Nutzerverhaltens und die Gesichtserkennung mittels Software. Deshalb ist es wichtig, sich mit den Einstellungen von Plattformen auseinanderzusetzen. Einige Maßnahmen für den Schutz personenbezogener Daten in sozialen Medien sind z. B. die strengsten Datenschutzeinstellungen zu wählen, der hochgeladene Inhalt soll nur für ausgewählte Personen sichtbar sein, Kontakte sollen verborgen sein und Profile sollen für Suchmaschinen wie Google ausgeschlossen werden.