Ein Datenschutzaudit stellt eine freiwillige Überprüfung der Datenschutzkonformität eines Unternehmens dar. Ziel ist es, den aktuellen Zustand im Betrieb bezüglich Erfassung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten zu ermitteln. Ein solches Audit beinhaltet Mitarbeitergespräche, Prüfung von Dokumenten sowie Untersuchungen von Systemen und Abläufen. Die Durchführung eines Audits erfordert Personen mit fachlicher Erfahrung und Qualifikation. Es ist daher ratsam, einen unabhängigen Gutachter, der das Audit durchführt, zu beauftragen. Die neutrale Position eines externen Auditors gewährleistet ein objektives und zuverlässiges Prüfungsergebnis. Das Audit fängt mit der Prüfung des gegenwärtiger Zustands in das Unternehmen an. Hierbei werden rechtliche Aspekte (wie Transparenzgrundsatz und Einwilligungen nach DSGVO) und technisch-organisatorische Maßnahmen geprüft, um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen. Fragebögen und Interviews mit Mitarbeitern helfen, den Zustand zu ermitteln. Danach werden datenschutzrelevante Prozesse analysiert und bewertet, insbesondere die, die möglicher Risiken für Betroffene darstellen. Die Analyse resultiert in einem Maßnahmenkatalog für einen angestrebten “Soll-Zustand”. Maßnahmen betreffen rechtliche Anpassungen (z. B. Einwilligungs- und Datenschutzerklärungen) sowie technische Verbesserungen (z. B. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzmanagement). Der Katalog enthält konkrete Handlungsempfehlungen und Priorisierungen, die nach Umsetzung implementiert werden. Das Datenschutzaudit samt Ergebnissen wird im Auditbericht dokumentiert. Dies dient der Abwehr von Fahrlässigkeitsvorwürfen bei möglichen DSGVO-Verstößen und senkt das Bußgeldrisiko. Regelmäßige Prüfungen verhindern Verstöße, erfüllen die Rechenschaftspflicht nach DSGVO und stärken das Vertrauen in die Datenverarbeitungssicherheit.