Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datenschutzbeauftragter (& Voraussetzungen)

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Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine verantwortliche Ansprechperson für Datenschutzangelegenheiten bei Organisationen wie Vereinen, Unternehmen und Behörden. Datenschutzbeauftragte unterstützen bei der Einhaltung der DSGVO Vorgaben. In Deutschland ist die Stelle des DSBs aus §§ 4 f und 4 g BDSG alte Fassung schon bekannt. Die DSGVO fordert bestimmte Bedingungen für die Berufung eines Datenschutzbeauftragten. Kerntätigkeiten, die umfassende regelmäßige und systematische Überwachung der Betroffenen ermöglichen, stehen dabei im Fokus (Art. 37 Abs. 1 b und c DSGVO). Ebenso gilt die Verpflichtung, wenn Kerntätigkeiten die Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten beinhalten. Zudem haben Mitgliedstaaten die Option, die Benennung eines Datenschutzbeauftragten auch in anderen als den genannten Fällen vorzuschreiben (Art. 37 Abs. 4 DSGVO). Deutschland nimmt hiervon Gebrauch. Dies wird durch § 38 Abs. 1 BDSG umgesetzt. Die Verpflichtung zur Bestellung eines DSB besteht in folgenden Szenarien: Wenn das Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt, die dauerhaft mit automatisierter Datenverarbeitung personenbezogener Daten betraut sind – hierzu zählen auch Praktikanten und Aushilfen. Des Weiteren, wenn Verarbeitungen durchgeführt werden, die einer Datenschutzfolgenabschätzung nach Artikel 35 der DSGVO unterliegen oder wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeitet werden, etwa für Übermittlungs-, anonymisierte Übermittlungs- oder Meinungs- bzw. Marktforschungszwecke.
Die Bestellung eines betrieblichen DSB kann sowohl intern durch einen Mitarbeiter des Unternehmens als auch extern durch einen Dienstleister erfolgen. Ein interner Datenschutzbeauftragter muss zu Beginn seiner Tätigkeit zeitaufwendige und kostenintensive Weiterbildungsmaßnahmen durchlaufen. Unter der Bedingung, dass kein Interessenkonflikt besteht, ist es möglich, dass jeder Mitarbeiter, der über umfassende Kenntnisse über die Unternehmensstrukturen verfügt, die Integrität bewahren kann und ein starkes berufliches Ethos besitzt, eine Schulung zum Datenschutzbeauftragten absolvieren kann. Es ist jedoch wichtig für Unternehmen zu beachten, dass diese Beauftragten regelmäßig Fortbildungen besuchen müssen und eine besondere rechtliche Position innehaben, die beispielsweise mit strengem Kündigungsschutz einhergeht. Im Gegensatz dazu verfügt ein externer DSB von Anfang an über zertifizierte und sofort verfügbare Fachkenntnisse.