Die seit 2018 in Kraft getretene DSGVO ist die zentrale Rechtsquelle für den Datenschutz in der EU. In Deutschland wird dies ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), obwohl die DSGVO Anwendungsvorrang genießt. Andere Gesetzen regeln Bereiche neben dem Datenschutz. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation. Dieses wird durch die DSGVO voraussichtlich angepasst. Das Telemediengesetz (TMG) hatte zentrale Datenschutzvorschriften im Internetbereich geregelt. Es betraf insbesondere Bestandsdaten, Verkehrsdaten und Nutzungsdaten. Jedoch beruhten diese Regelungen nicht auf europäischem Recht, und die DSGVO gilt auch für Telemedien, wodurch sie Vorrang hat. Dies führt dazu, dass die relevanten Bestimmungen der §§ 11 ff. TMG durch die DSGVO ersetzt werden. Die E-Privacy-Verordnung (EPVO) betrifft vor allem Unternehmen, die Kommunikationsdienste wie Telefon, Internetzugang, E-Mail, Chat, Messenger sowie Audio- und Videochat anbieten. Im Gegensatz zur DSGVO ist sie auf diesen Bereich beschränkt. Der Entwurf der EPVO erweitert im Wesentlichen einige deutsche Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) auf die gesamte Europäische Union. Die wachsende und wechselnde Digitalisierung stellt eine Herausforderung für Gesetzgeber dar, da sie die Gesetze schnell zu neue Entwicklungen anpassen müssen.