Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datenschutzfehler

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Der Begriff ,,Datenschutzfehler‘‘ meint den Begriff ,,Datenschutzverstoß‘‘. Bei einem Datenschutzverstoß bzw. einem Datenschutzfehler handelt es um eine gesetzliche Vorschriftsverletzung. Bei der gesetzlichen Vorschrift handelt es sich um eine DSGVO als auch BDSG-Vorschrift, die den Schutz von personenbezogenen Daten zum Gegenstand hat. Daher erfasst auch der Begriff ,,Datenschutzverstoß‘‘ (Datenschutzfehler) die gesamten Verletzungen, welche die Vorschriften der DSGVO als auch des BDSG betreffen. Ein solcher Datenschutzverstoß kann entweder eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Es ist jedoch zwischen Datenschutzverstoß und Datenschutzverletzung zu unterscheiden. Denn eine Datenschutzverletzung hat eine Verletzung von personenbezogenen Daten der Betroffenen zum Gegenstand, anders würde es heißen, bei einer Datenschutzverletzung ist der Erfolg der Verletzung eingetreten, nämlich die Verletzung des Datenschutzes eines Betroffenen. Eine solche Verletzung des Datenschutzes ist jedoch bei einem bloßen Datenverstoß, nicht vorhanden. Da geht es um die bloße Verletzung der Vorschrift. Beispiele für ein Datenverstoß bzw. ein Datenschutzfehler sind folgende: Weitergabe sowie Datenspeicherung und Veränderung oder Löschung von personenbezogenen Daten ohne Einverständnis des Betroffenen, Datenschutzerklärung fehlt oder fehlerhaft, fehlender Datenschutzbeauftragter, Datenpanne, Diebstahl und Verlust von Speichermedium und personenbezogenen Daten.