Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datensicherheit

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Unter dem Begriff ,,Datensicherheit‘‘ ist der allgemeine und generelle Schutz von Daten der Betroffenen zu verstehen. Bei den Daten handelt es sich auch um welche, die gerade nicht nur den Personenbezug zum Betroffenen aufweisen, sondern die allgemeiner Art sind. Bei der Datensicherheit steht die Antwort der Frage ,,welche Maßnahmen sind notwendig, damit die Gewährleistung des Datenschutzes und vorliegend ist und eine Datensicherheit angenommen werden kann?‘‘, im Vordergrund. Zu den Maßnahmen ist, z.B. die Datensicherung zugehörig. Die Datensicherung stellt das Datenkopieren dar, welcher auf ein anderes Speichermedium erfolgt. Die Datensicherheit bildet daher eigentlich einen bestimmten Status, der mithilfe von geeigneten Maßnahmen erst vorliegen kann. Zielsetzung der Datensicherheit ist es, die Sicherung von Daten (dabei sind Daten aller Art gemeint) vor Manipulationen, unbefugter Kenntnisnahme, Bedrohungen und Verlust. Damit sind verfolgte Aspekte lediglich Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit. Die Datensicherheit wird immer nur dann erlangt, wenn auch die Datenschutzmaßnahmen entwickelt worden sind und vorliegen. Beide Begriffe ,,Datenschutz‘‘ als auch ,,Datensicherheit‘‘ haben eine bindende Wirkung, wobei beide Untrennbar voneinander sind, da die Datensicherheit erst erlangt werden kann, wenn der Datenschutz erlangt wird, so auch umgekehrt.