Allgemein ist unter dem Begriff ,,Datenübermittlung‘‘ der Transport der personenbezogenen Daten von Betroffenen zu verstehen, welche von dem Ort der Erfassung zu dem Ort der Speicherung, in elektronischerweise gelangt. Datenschutzrechtlich, gemäß der DSGVO ist unter Datenübermittlung, die Weitervermittlung von personenbezogenen Daten der Betroffenen zu verstehen, die dann innerhalb eines Unternehmens oder Konzerns oder sogar an Dritte weiter gelangt. Vorab muss jedoch eine gesetzliche Rechtsgrundlage vorliegen, der die jeweilige Datenübermittlung rechtfertigt und erlaubt. Eine Datenübermittlung muss nicht nur innerhalb der EU stattfinden, eine Datenübermittlung in sog. Drittstaaten ist ebenfalls möglich. Dies kann jedoch nur dann vorgenommen werden, sobald der jeweilige Drittstaat ein angemessenes Datenschutzniveau und Datenschutzrecht aufweist, welches der DSGVO entspricht. Sehr wichtig ist bei der Datenübermittlung, dass die zu übermittelnden personenbezogene Daten, nicht in unbefugter Weise von Dritten verarbeitet in Form von kopiert, verändert, gelöscht oder gelesen werden. Entgegenwirkende Maßnahmen sind dafür die Nutzung von VPN- Technologien oder sogar die E-Mail- Verschlüsselung. Als Synonym für Datenübermittlung dient der Begriff ,,Datenübertragung‘‘.