Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datenverarbeitung

Mit DatenBuddy.de zur Datenschutzdokumentation

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Unter dem Begriff ,,Datenverarbeitung‘‘ ist allgemein der Umgang mit großen Mengen an Daten gemeint, bei dem die Informationsgewinnung und die Veränderung der Datenmenge das Ziel ist. Dabei werden die Daten in Datensätzen zusammengefasst, sodass diese dann von Menschen oder auch Maschinen verarbeitet und schließlich in Form von Ergebnissen ausgewertet werden. Ein sehr wichtiges Element stellt die Datenverarbeitung für die Statistik, Technik, Handel, Wissenschaft und Wirtschaft sowie für die Verwaltung dar. Bereichsspezifisch trägt es eine Wichtigkeit für das Datenschutzrecht. Im Datenschutzrecht ist der Begriff jedoch genauer definiert. Dieser ist nämlich in Art. 4 Nr.2 DSGVO legaldefiniert. Danach fallen alle Handlungen wie das Erheben, die Organisation, die Erfassung, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern Abfragen, Auslesen, Verwenden, Offenlegen, Verbreitung, Abgleichen, Verknüpfen sowie die Einschränkung, die Vernichten und Löschung, unter die Datenverarbeitung. Vereinfacht gesagt, stellt der gesamte organisierter Umgang mit personenbezogenen Daten, abgesehen davon, ob dies maschinell oder manuell erfolgt, eine Datenverarbeitung i.S.d. Art. 4 Nr.2 DSGVO dar.