Das Konzept der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ist jenes, das dem Datenschutz zugeordnet wird. Darunter ist der sparsame Umgang mit personenbezogenen Daten gemeint, das in der jeweiligen Datenverarbeitung eine Sammlung von so vielen personenbezogenen Daten vorgenommen werden soll, wie es für den jeweiligen Einsatz nötig ist. Somit wird auch der unberechtigte Zugriff auf Sammlungen von personenbezogenen Daten (Datenpanne) und die damit folgenden Sanktionen, verhindert. Das Konzept der Datenvermeidung und Datensparsamkeit lässt sich erinnern an den datenschutzrechtlichen Grundsatz, welches die Entscheidung über die Erforderlichkeit der Verarbeitung von Daten trifft und die Datenverarbeitung nur in der tiefe zulässt, die auch erforderlich ist. Die genaue Umsetzung dieses Konzeptes der ‘‘Datenvermeidung und Datensparsamkeit‘‘ stellt die im Zusammenhang des Datenschutzes gewährleistete informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. Ganz wichtig ist das Konzept auch für die Einbettung der datenschutzmaßnahmen in die IT – Systeme selbst, wobei die Realisierung von den datenschutzmaßnahmen bezweckt wird, welche gesetzlich normiert sind, wie z.B. der datenschutzrechtliche Grundsatz der Erforderlichkeit von den zu Verarbeiteten Daten. Das Konzept dient auch zugunsten der Betroffenen, sodass ‘‘nicht notwendige Daten‘‘ für geschäftliche Zwecke einfach so verarbeitet werden, ebenso der Sinn und Zweck sowie der Empfänger dieser Daten, für die Betroffenen unbekannt bleiben.
Bsp. Verbraucher kann nicht verhindern, dass seine Daten von seinem Fernsehgerät in Werbenetzwerke übertragen werden. Die Daten sind maßgeblich für die Verfügungstellung der Fernsehsendungen.