Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Deepfake

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Der Begriff ,,Deepfake‘‘ hat seinen Ursprung aus den englischen Begriffen wie ,,Deep Learning‘‘ und ,,Fake‘‘. Übersetzt in das deutsche heißt ,,Deepfake‘‘, Kofferwort. Dabei handelt es sich um Medieninhalte, darunter zählen Fotos, Audios und Videos, welche mithilfe der künstlichen Intelligenz entwickelt, abgeändert oder verfälscht worden sind. Dazu werden künstliche neuronale Netzwerke und Abläufe von maschinellem Lernen (Deep Learning) verwendet, damit z.B. ein Austausch von Gesichtern in Videosequenzen verwirklicht werden kann. Auch ist es mittels dem Deepfake möglich, Personen bestimmte fremde Texte sprechen zu lassen und sogar deren Bewegungen ganz zu verändern. Das Erkennen, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelt, ist sehr schwierig, denn dies wird mithilfe einer bestimmten Software vorgenommen, die die Fälschung nicht erkennen lässt. Früher im Jahre 2017 und 2018 wurde der Begriff ,,Deepfake‘‘ für Bildwerke verwendet, welche durch Deepfakes entwickelt worden sind. In der heutigen Zeit jedoch wird der Begriff für die Beschreibung von Bildern und Filmen verwendet, welche offensichtlich oder sogar vermutlich verfälscht worden sind. Die immer noch steigende Rechenleistung und die leistungsstarke Künstliche Intelligenz dient zur Verbesserung der Deepfake Qualität. Es existieren schon sog. Programme und Anwendungen, mit denen auch ‘‘nicht-Experten‘‘ in Fotos, Videos oder Audios qualitative Deepfakes erstellen können. Sinn und Zweck der Deepfakes sind vielfältig, von Satire bis Unterhaltung sowie Propaganda und Diskreditierung von bestimmten Personen. Juristisch gesehen, kann ein sog. Deepfake eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, da es sich häufig bei den Deepfakes um Beleidigungen handelt.