Ein Double Opt-In Verfahren wird zum Schutz der Verbraucher vor unerwünschten Informationen und Werbung angewendet und aufgrund von Art. 7 und 8 der DSGVO umgesetzt. Bei dieser Methode muss der Interessent aktiv in ein Informations- oder Werbeangebot einwilligen, beispielsweise durch eine Anmeldung. Allerdings darf er nicht sofort mit Inhalten bespielt werden, sondern muss stattdessen einen per E-Mail zugesendeten Bestätigungslink aktivieren. Dieses Vorgehen dient dem Schutz personenbezogener Daten: Werbung wird nur an diejenigen gesendet, die Zugang zur entsprechenden E-Mail-Adresse haben, an die die Bestätigungsmail gesendet wurde. Falls der Bestätigungslink nicht aktiviert wird, darf die E-Mail-Adresse nicht für Werbung genutzt werden (vergleiche auch § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG).