Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Doxing

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„Doxing“ (umgangssprachlich von „docs“ = Dokumente) ist eine Art des Hackerangriffs. Beim Doxing werden identifizierende Informationen einer Person im Internet offengelegt werden. Zu den identifizierenden Informationen einer Person gehören: vollständiger Name, Adresse, Arbeitsplatz, Telefonnummer, finanzielle Details und andere persönliche Informationen. Diese Daten werden ohne die Zustimmung des Opfers an die Öffentlichkeit weitergegeben.
Doxing kann in bestimmten Fällen strafbar sein. Die mögliche Strafbarkeit hängt von einige Faktoren ab, wie z.B. dem Zweck der Handlung, der Art der Daten und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Das Strafgesetzbuch (StGB) behandelt die Veröffentlichung von Daten nur in Ausnahmefällen. Der Paragraf 202d des StGB kriminalisiert die Veröffentlichung von nicht allgemein zugänglichen Daten, wenn diese zuvor durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurden. Laut § 201a StGB ist die Verbreitung jedoch nur strafbar, wenn sie den “höchstpersönlichen Lebensbereich der Person” verletzt. Darunter fallen z.B. Nacktfotos. Jedoch zählen dazu Alltagsaufnahmen nur, wenn sie dem Ansehen der Person erheblich schaden. Die DSGVO hingegen legt besonderen Wert auf den Schutz sensibler Daten. Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die Geheimhaltung sensibler Informationen steht dabei im Mittelpunkt.