Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Dritte

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Ein Dritter im rechtlichen Sinne wird bezeichnet als eine Person oder ein Rechtssubjekt, das nicht direkt, sondern indirekt an das Rechtsverhältnis als Beteiligter beteiligt ist oder an dieses tangiert werden kann. Dies kann vorliegen, wenn der Dritte aus einem bestimmten Grund mit den Vertragsparteien oder dem Rechtsverhältnis in Berührung kommt, da ihm z.B. ein Recht zusteht. Unterschiedlich kann jedoch die Stellung eines Dritten in den verschiedenen Rechtsgebieten interpretiert werden. Im Datenschutzrecht definiert die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den jeweiligen Begriff ‘‘Dritte‘‘ in Art.4 Nr.10 DSGVO. Danach sind Dritte natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder andere Stellen sowie Behörden, alle Personen außer dem Betroffenen, der Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ebenso auch die Personen, welche mittels der Verantwortung eines Auftragsverarbeiters oder des Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeiten darf.