Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Due Diligence

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Bei dem Begriff ,,Due Diligence‘‘ handelt es sich um ein Rechtsinstitut, die das Ausmaß einer Handlung artikuliert, welcher bei gegebenen Umständen vorliegen kann. Dieser stimmt mit dem englischen Rechts- und Wirtschaftsjargon überein und stellt ein Fremdwort dar, welcher in die deutsche Sprache übersetzt ,,sorgfältige Prüfung‘‘ heißt. Die Abkürzung des Begriffs lautet ,,DD‘‘. Due Diligence wird im Bereich der Geschäftsführung genutzt. Im Bereich der Geschäftsführung bezieht sich die Nutzung des Begriffs, spezifisch auf die Prüfung der Geschäftsführung. Es ist gelegen, dass Unternehmen vor einer Übergabe bzw. Übernahme, Kauf oder einem Börsengang geprüft werden. Diese Prüfung wird oft von Käufern begehrt und bezahlt. Durchgeführt wird die Prüfung jedoch von fachspezifischen Experten, ggf. durch ein Experten Team. Häufig werden externe Unternehmen für die Prüfung beauftragt wie Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Die Haftung für die Prüfung liegt bei den externen Experten. Bei der Prüfung werden die Stärken als auch Schwächen des Objekts (Unternehmens) genau überprüft. Ebenfalls werden auch potenzielle Risiken untersucht, die das Unternehmen beeinflussen können. Denn schließlich übernimmt der Käufer auch die Rechtsstreitigkeiten sowie Forderungen, Verbindlichkeiten, Ausfallrisiken und Steuerschulden des Unternehmens. Mithilfe der Due Diligence wird für das Objekt (Unternehmen) ein gewisser Kaufwert festgelegt. Hinsichtlich Vertragsparteien sowohl Käufer und Verkäufer, sie legen ein Zeitraum und Umfang für die Prüfung fest, ebenfalls können sie eine sog. Vertragsstrafe festlegen, dass dann seitens Käufer bezahlt werden muss, wenn er sich gegen den Unternehmenskauf entscheidet.