Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

EDV

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Die Abkürzung EDV meint den Begriff ,,Elektronische Datenverarbeitung‘‘. Darunter ist die elektronische Bearbeitung, Erfassung sowie die Aus- und Wiedergabe und Transport der Daten gemeint, mittels elektrischen Geräten z.B. mit einem Computer, Smartphone oder Smartwatch. Der Umgang mit dem Computer, sowie den zugehörigen Anwendungen können ebenfalls als EDV bezeichnet werden. Erfolgen tut es mittels des Ablaufs von Prozessen auf Hardwaresystemen, welche durch Software beschrieben worden sind. Prozessbeschreibungen können ebenso Hardwarebestandteile sein. Aspekte, die die EDV umfasst sind, folgende; 1) Erfassung von Daten, wobei der Transport von physikalischen Werten und Eigenschaften mittels Informationen erfolgt und schließlich ihre Kodierung in Daten stattfindet. Dieser Vorgang erfolgt mithilfe von Sensoren, z.B. Messsysteme, Tastaturen oder Kameras. 2) Datenverarbeitung und Datenbearbeitung, welche in elektronischer Weise vorgenommen wird. Im Zuge dessen, dass Prozessoren für die Bearbeitung und Verarbeitung der Daten gescheite Software entwickeln, wird die Datenverarbeitung und Datenbearbeitung durch diese Prozessoren vorgenommen. 3) Datenausgabe auf Displays oder Medien, wobei die Daten der Personen in Form einer Nachricht ausgegeben werden können, z.B. durch einen Bildschirm oder einem Ausdruck. Ebenfalls stellt die Datenweitergabe an Massenspeicher oder an einem angekoppelten Datenverarbeitungssystem, die Datenausgabe dar. Wissenschaft der Elektronischen Datenverarbeitung nennt sich jedoch Informatik. Genau auf dieser Informationstechnik beruhen die EDV Anwendungen. Zu diesen EDV Anwendungen gehören die Steuerungen, Uhren und Computer sowie Mobiltelefone und elektronische Produkte an.