Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Einverständniserklärung

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Unter dem Begriff ,,Einverständniserklärung‘‘ ist eine Willenserklärung des Betroffenen zu verstehen, welcher i.d.R. mittels einer Erklärung oder mittels eines konkludenten und einverständlichen Aktes erkennen gibt, sie sei mit der Verarbeitung, Erhebung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten, einverstanden. Ist die Einverständniserklärung in Form einer Erklärung enthalten, so muss unbedingt die Unterschrift des Betroffenen erfolgen. Eine Einverständniserklärung fingiert auch unter dem Namen ,,Einwilligungserklärung‘‘. Sehr wichtig ist jedoch, dass die Einverständniserklärung mit einem genauen Datenverarbeitungsgrund bzw. Zweck abgestimmt ist, sowie für den Betroffenen klar erkennbar ist. Indes Schweigen oder untätig bleiben, stellt keine Einwilligung bzw. Einverständnis des Betroffenen dar. Dagegen könnte ein Kopfnicken ein Einverständnis darstellen, genau auszulegen ist dabei jedoch, ob der Datenverarbeitungszweck der betroffenen Person gerade bekannt war und auch für diesen niedergeschriebenen Zweck, in dieses eingewilligt hat. Eine Einwilligung in die ,,allgemeine Datenverarbeitung‘‘ erlangt keine Gültigkeit, denn der Grundsatz der Gültigkeit schreibt vor, dass eine Einverständniserklärung einen spezifischen Zweck zum Gegenstand haben muss und dieser für den Betroffenen erkennbar sein muss, damit der Betroffene in dieses Einwilligen kann und eine rechtskonforme Datenverarbeitung vorgenommen werden kann. Der Verantwortliche muss daher eine präzise sowie eindeutige Einverständniserklärung formulieren, sodass dem Betroffenen der Verarbeitungszweck sowie Verarbeitungsart genau erkennbar ist.