Die vorherige Zustimmung, welches durch eine Person in schriftlicher Form eingeholt wird, wird Einwilligung genannt. Deshalb steht sie gegenteilig zur Genehmigung, welches eine nachträgliche Zustimmung darstellt. Wie auch viele Begriffe, kann auch dieser in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich interpretiert werden. Eine datenschutzrechtliche Einwilligung stellt eine freiwillige Willenserklärung dar, die ein eindeutiges Einverständnis in die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten gewährt, welche durch die Verantwortlichen Stellen, gem. der DSGVO, verarbeitet werden. Notwendig ist daher schlussfolgernd eine Einwilligung immer, wenn personenbezogene Daten datenschutzkonform zu verarbeiten sind. Von der Einwilligung ist abzusehen, sobald die Interessen des Unternehmens, in berechtigter Weise, die Interessen von den Betroffenen übersteigen, z.B. wenn es um die Verhinderung eines Delikts geht.