Einzelangaben sind personenbezogene Daten, welche die persönlichen oder sachlichen
Informationen einer bestimmten Person kundgeben oder für die Identifizierbarkeit einer
Person sorgen. Der Gesetzgeber hat mit der Nennung der personenbezogenen Daten als
“Einzelangaben” das Ziel, alle personenbezogene Daten in einem Begriff zusammenzufassen
und auch die genaue Art der Daten (die persönlichen und sachlichen Informationen)
zu bestimmen. Demnach ist z. B. der Name, die Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,
Geburtstag, Zugehörigkeit zur Krankenkasse als Einzelangaben einzustufen.