Bei dem Begriff ,,elektronische Gesundheitskarte‘‘ handelt es sich um eine erweiterbare Versicherungskarte. Diese elektronische Gesundheitskarte lässt sich mit ,,eGK‘‘ abkürzen. Herausgebracht wurde sie als eine Chipkarte, dass ein Bankkartenformat besitzt. Sie enthält ein Lichtbild des Versicherungsnehmers, Ausnahmen dafür, dass kein Lichtbild auf der Gesundheitskarte abgebildet ist, sind bei; Jugendlichen bis 15. Lebensjahr sowie Personen, welche mitwirkungsunfähig für die Erstellung eines Lichtbildes sind. Wichtig ist, dass nur gesetzlich Krankenversicherte Patienten im Besitz der elektronischen Gesundheitskarte sein können, denn die Karte dient ja gerade als ein Nachweis für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Krankenversicherung. Ersetzt wird mit ihr die Krankenversichertenkarte, welche am 1. Januar 1995 in ganz Deutschland eingeführt worden ist. Die Rückseite des eGK’s könnte ggf. für die Europäische Krankenversicherungskarte dienen, welches eine schnelle Behandlung innerhalb der EU verwirklichen kann. Darin sind Daten des Patienten bzw. Versicherungsnehmers enthalten, welche Verwaltungsdaten genannt werden. Bei den Verwaltungsdaten handelt es sich um Namen, Geburtstag, Anschrift, Krankenversichertennummer. An diese Daten gelangen Arztpraxen, indem sie diese Karte mit einem Kartenlesergerät auslesen lassen. Die auf der Karte enthaltenen Daten werden mit den Daten der Krankenkasse angeglichen und ggf. sogar angepasst. Die Speicherung von Notfalldaten ist ebenfalls möglich. Ziel der eGK sind: Stärkung von Patientenrechte, Stärkung der Kommunikation zwischen Ärzten, Kostenersparnis und höhere Effizienz.