Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Elektronische Signatur

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Unter dem Begriff „Elektronische Signatur” ist die digitale Unterschrift gemeint, also die
Fassung einer Unterschrift. Der Begriff ist veraltet, heute wird der Begriff ,,digital Signatur‘‘
verwendet. Dabei bestätigt die ,,elektronische Signatur‘‘ die Originalität und die
Vertrauenswürdigkeit des elektronischen Dokuments. Verbunden wird die elektronische
Signatur mit elektronischen Daten, welche den Unterschriebenen identifizieren lassen. Dies ist
lediglich eine juristisch bindende Art elektronische Dokumente, wie z.B. Verträge, Einwilligungen und Genehmigungen, sicher und schnell, rechtskräftig erklären zu können. Auch hier werden verschiedene Arten von elektronischen Signaturen unterschieden,
mehr dazu unter „digital Signatur”.