Das Konzept des Europäischen Raums für Gesundheitsdaten (European Health Data Space- EDHS) zielt darauf ab, den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit zu geben, das Gesundheitswesen durch digitale Innovationen zu harmonisieren. Das übergeordnete Ziel besteht darin, ein einheitliches Ökosystem im Gesundheitssektor auf europäischer Ebene zu etablieren, das eine einheitliche rechtliche Grundlage bietet und sowohl EU-Bürger/innen als auch Unternehmen im Gesundheitsbereich vielfältige Vorteile eröffnet. Gemäß der Vision der EU-Kommission sollen die Mitgliedsstaaten sich an gemeinsame Vorschriften halten, die spezifische Verfahren und Infrastrukturen im Gesundheitsbereich festlegen. Diese Initiative wäre kongruent mit der langjährigen Datenstrategie der EU, die auf eine voranschreitende Entwicklung abzielt. Wichtig zu beachten ist, dass im Falle der Umsetzung des Entwurfs die geplante Verordnung unmittelbar in jedem EU-Land Gültigkeit besitzen würde, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich wäre. Der Europäische Raum für Gesundheitsdaten würde somit für alle EU-Mitglieder verbindlich werden.
Da Gesundheitsdaten sensibel sind, stehen sie unter besonderem Datenschutz. Jedoch mangelt es insbesondere im Bereich digitaler Systeme oft an klaren rechtlichen Vorgaben, um diesen Schutz zu gewährleisten. Ein Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten könnte hier eine verlässliche rechtliche Basis bieten. Außerdem wäre es ein Schritt zur Schaffung von Interoperabilität im Gesundheitsbereich und zur Klärung rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und der sekundären Nutzung von Gesundheitsdaten. Allerdings stoßen sowohl die Pläne für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz als auch der Europäische Raum für Gesundheitsdaten bei Datenschützer/innen auf Kritik.