Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

FES

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Die Abkürzung ,,FES‘‘ steht für den Begriff ,, Fortgeschrittene Elektronische Signatur‘‘. Dies ist lediglich in Form eines Zertifikats, welches den Unterzeichner genau identifizieren und erkennen lässt. Geregelt ist dies durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 jeweils für die Identifikation in elektronischer Form sowie für die elektronischen Transaktionen der verlässlichen Dienste (eIDAS). Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist der Grundbaustein für die qualifizierte elektronische Signatur, denn eine FES, welches auf einem qualifizierten Zertifikat basiert und zusätzlich auch mittels der sicheren Signaturerstellungseinheit hergestellt worden ist, wird zu einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die FES unterliegt jedoch einigen Voraussetzung, welche sie erfüllen muss, damit sie auch als eine FES bezeichnet werden kann. Die Signatur muss einige Sicherheits-, Integritäts-, Authentizitätsanforderungen aufweisen, diese werden legaldefiniert: a) Danach muss eine fortgeschrittene digitale Signatur dem Unterzeichner eindeutig zuordbar sein, b) den Unterzeichner identifizieren, c) erstellt werden soll sie unter der Anwendung des elektronischen Signaturerstellungsdaten, welchen der Unterzeichner mit großem Vertrauen unter seiner selbstständigen Kontrolle nutzen kann, d) verbunden ist sie mit den Daten, welche unterzeichnet wurden und den Daten, welche nachträglich verändert werden können, sodass die Veränderung auch anerkannt wird.