Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Führungszeugnis

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Der Begriff ,,Führungszeugnis‘‘ wird auch ,,Strafregisterbescheinigung‘‘ oder ,,Strafregisterauszug‘‘ genannt. Hierbei handelt es sich um einen amtlichen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Dieser belegt, ob eine Vorbestrafung der antragstellenden Person vorliegt oder nicht. Es werden genauer gesagt, Entscheidungen (rechtskräftige) von Strafgerichten und von Verwaltungsbehörden und Gerichten sowie Schuldunfähigkeitsvermerke und ausländische Strafrechtsverurteilungen gespeichert.
Ein Führungszeugnis ist als eine Urkunde einzustufen, welcher vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und auf einem Spezialpapier ausgedruckt wird. Das Spezialpapier sorgt für die Vermeidung von Verfälschungen. Zu unterscheiden ist das Führungszeugnis jedoch zwischen einfachem und erweitertem Führungszeugnis, zu mindestens in Deutschland. Oft ist dieser auch ein Bestandteil von Arbeitspapieren, da dieser für spezielle Wirtschaftszweige von Arbeitgebern verlangt wird, dieser wird dann in die Personalakte des Arbeitnehmers mit reingenommen. Bei Bedarf eines solchen Führungszeugnisses ist daher ein Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses bei der örtlichen Meldebehörde zustellen. Die Daten werden jedoch im Bundeszentralregister nicht für die Ewigkeit gespeichert.