Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Grundbuch Daten (aus Datenschutz & Grundbuch)

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Das Grundbuch ist ein offizielles und öffentliches Register, das Informationen über Grundstücke wie Eigentumsverhältnisse, Rechte und Belastungen enthält. Es dient der Aufzeichnung von Details über ein Grundstück oder eine darauf befindliche Immobilie, angefangen beim Eigentümer bis hin zu Einzelheiten wie Grundstücksgröße und eventuell eingetragene Grundschulden. Die Tradition, Rechte an Grundstücken in Grundbüchern zu dokumentieren, reicht bis in die Antike zurück. Heute können die Grundbücher in Grundbuchämtern eingesehen werden, wobei die Möglichkeit zur Einsicht seit einiger Zeit auch über das Internet besteht.
Personenbezogene Daten wie Namen und Adressen, die im Grundbuch erfasst sind, müssen angemessen geschützt werden. Gemäß § 12 der Grundbuchordnung (GBO) können Personen, die ein nachvollziehbares berechtigtes Interesse nachweisen können, das Grundbuch einsehen. Ein solches Interesse kann beispielsweise von Mietern bestehen, die prüfen möchten, ob der Vermieter noch andere Immobilien besitzt, insbesondere nach einer Eigenbedarfskündigung. Die gängigste Situation, in der Bürger das Grundbuch einsehen, ist jedoch wahrscheinlich im Rahmen von Kaufabsichten für eine Immobilie oder ein Grundstück. In diesem Fall können sie Informationen darüber erhalten, wer das Grundstück oder die Immobilie zuvor besessen hat und wer der aktuelle Eigentümer ist. Es ist wichtig zu beachten, dass Banken, Notare und Rechtsanwälte oft aus beruflichen Gründen auch ohne nachgewiesenes berechtigtes Interesse Zugang zum Grundbuch haben. Es gibt auch Sicherheitsmaßnahmen, die der Gewährleistung des Datenschutzes im Grundbuch dienen. Darüber hinaus haben die Amtsgerichte bzw. Grundbuchämter die Verpflichtung, Aufzeichnungen darüber zu führen, welche Personen zu welchem Zeitpunkt sich das Grundbuch angesehen haben. Dies soll dazu beitragen, missbräuchliche Einsichten aufzudecken.