Der Begriff „Löschen“ bezeichnet die Eliminierung bzw. Entfernung von Daten. Es bezieht sich des Öfteren um personenbezogene Daten i.S.d. Datenschutzrechts. Im Datenschutzrecht findet der Grundsatz Anwendung, welcher die unbegrenzte Speicherung von Daten nicht erlaubt. In der DSGVO ist die Löschung von personenbezogenen Daten in Art. 17 DSGVO geregelt. Dieser ist die Grundregel für die Löschung dieser Daten. Danach steht den Betroffenen das Recht zu, die unverzügliche Löschung ihrer personenbezogenen Daten, welche der Verantwortliche hält, vom Verantwortlichen zu verlangen. Sofern bestimmte Gegebenheiten vorliegen, welche in Art. 17 Abs. 1 a) bis f) DSGVO normiert sind, sind Verantwortliche dazu verpflichtet, unverzüglich die personenbezogenen Daten des jeweiligen Betroffenen zu löschen. Bei der Datenlöschung müssen auch die Datenschutzstandards befolgt werden. Dabei ist zu beachten, dass Daten so entfernt oder vernichtet werden, dass ihre Wiederherstellung unmöglich ist, z. B. das Überschreiben von Daten auf Festplatten oder Datenträgern. Die Löschung der angeforderten personenbezogenen Daten kann verweigert werden, wenn die in Art. 17 Abs. 3 a) bis e) DSGVO normierten Fälle vorliegend sind.