Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Meldepflicht

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Nach der DSGVO ist die Meldepflicht eine bestimmte Pflicht des Verantwortlichen, deren Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften von personenbezogenen Daten eines Betroffenen, der jeweiligen Aufsichtsbehörde und/oder der betroffenen Person selbst mitgeteilt werden muss. Die Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde ist in Art. 33 DSGVO geregelt, wobei die Meldepflicht an die betroffene Person in Art. 34 DSGVO geregelt ist. Die Mitteilung an die jeweiligen Stellen muss vom Verantwortlichen unverzüglich erfolgen. Die DSGVO meint damit binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung durch den Verantwortlichen, wenn das Risiko besteht, dass diese Verletzungshandlung eine Gefahr für die Freiheit und Rechte von natürlichen Personen erscheinen lässt. Der Inhalt der Mitteilung bzw. der Meldung muss die Verletzungsart, den Verletzungsumfang und die resultierten Folgen enthalten. Die Meldepflicht verfällt, sobald die Verletzungshandlung keine Gefahr für die Rechte und Freiheit von natürlichen Personen darstellt.