Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Meldeschein (aus Datenschutz Hotels/ Datenschutz Urlaub)

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Ein Meldeschein ist ein kompaktes Formular, das von Gästen bei ihrer Ankunft in einem Hotel oder einer anderen Beherbergungseinrichtung ausgefüllt werden muss. Auf diesem Formular werden persönliche Informationen wie Name, Adresse und Herkunftsland eingetragen. Der Meldeschein bzw. die Meldepflicht in Hotels beruht auf dem Bundesmeldegesetz (BMG). Gem. BMG wird ein Hotel als Beherbergungsstätte eingestuft, da es eine Einrichtung, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dient. Daraus ergibt sich die Anwendung der speziellen Meldepflicht gem. § 29 ff. BMG in Hotels. Demnach sind Gäste bei ihrer Ankunft (Check-In) verpflichtet, einen speziellen Meldeschein handschriftlich zu unterzeichnen. Dieser Meldeschein enthält die Daten gemäß § 30 Abs. 2 BMG. Zu diesen Daten gehören die Ankunfts- und voraussichtliches Abreisedatum, Vornamen sowie Familiennamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift. Zusätzlich soll die Zahl der mitreisenden Personen und deren Staatsangehörigkeit in den Fällen nach § 29 Abs. 2 S. 2 und 3 BMG auch auf dem Meldeschein sein. Die Erhebung von weiteren Informationen geht über die Meldepflicht hinaus und ist daher nicht gerechtfertigt. Zum Beispiel ist das Fotografieren von deutschen Personalausweisen lediglich in sehr begrenzten Ausnahmefällen gem. § 20 PAuswG erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden. Die Meldeformulare müssen für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden, falls die Polizei Einsicht in diese Unterlagen verlangt. Diese Aufbewahrungsfrist beträgt ab dem Anreisetag der beherbergten Person ein Jahr. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Meldescheine innerhalb von drei Monaten vernichtet werden.