Der Begriff „personenbezogene Daten“ wird sowohl in der DSGVO als auch in dem BDSG legaldefiniert. Der Begriff ist in der DSGVO in Art. 4 Nr. 1 DSGVO und im BDSG in § 46 Nr. 1 BDSG normiert. Dieser bildet die Grundlage für die Anwendung des Datenschutzrechts. Der Begriff ist in beiden Datenschutzgesetzen identisch legaldefiniert, demnach heißt es; das personenbezogene Daten, jeweils die gesamten Informationen sind, welche sich auf eine bestimmte Person (natürliche Person) beziehen, die identifiziert oder identifizierbar ist. Im Weiteren befindet sich eine kurze Erläuterung darüber, was überhaupt unter identifizierbar verstanden wird; natürliche Personen sind identifizierbar, wenn diese direkt oder indirekt durch die bestimmten Merkmale wie Name, Kennnummer, Standort und Online-Kennung zu einer bestimmten Kennung zugeordnet werden können, welche der Ausdruck der physischen, physiologischen, psychischen, genetischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen Identität des Betroffenen ist. Es ist dabei vollkommen unerheblich, in welchem Format diese Daten gespeichert und erhoben werden. In der Legaldefinition enthaltener Begriff „alle Informationen“ ist sehr weit auszulegen. Danach fallen unter den personenbezogenen Daten auch Daten runter, die eher wenig über die Identifikation der natürlichen Person aussagen. Diese sind z. B. Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausenzeit sowie die Klausur bzw. Antworten von einem Prüfling und die entsprechenden Bemerkungen eines Prüfers, wodurch die natürliche Person (hier der Arbeitnehmer oder Prüfling) identifizierbar ist. Gleiches gilt für IP-Adressen, sobald der Datenverarbeiter die Möglichkeit hat, über den Provider die Person zu identifizieren, welcher hinter der IP-Adresse liegt. Beispiele für personenbezogene Daten sind: Allgemeine Personendaten (wie Name, Geburtstag, Geburtsort, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer, Lebensstatus), Informationen über Kenndaten (Steueridentifikationsnummer, Versicherungsnummer, Personalausweisnummer, Matrikelnummer), Bankdaten (Kontostand, allgemeine Kontoinformationen, Kontonummer), physische Daten (Geschlecht, sowie Haut- Haar- und Augenfarbe, Kleidergröße, Gewicht, Größe), Besitzanzeigende Merkmale (Fahrzeug-, Immobilieneigentum, Grundbucheintrag, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsdatum), Kundendaten (Bestellung, Adresse, Kontodaten), Werturteile (Schul-, Arbeitszeugnis), Stellung (politische oder religiöse).