Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Pseudonymisieren

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Der Begriff „pseudonymisieren“ kommt von dem Begriff „Pseudonymisierung“, welcher sowohl in der DSGVO als auch in dem BDSG legaldefiniert ist. Pseudonymisieren ist das Verb bzw. die Handlung, wobei Pseudonymisierung das nominalisierte Verb ist. Für das Verständnis ist es sinnvoll, den Begriff „Pseudonymisierung“ erst einmal zu verstehen. In der DSGVO ist der Begriff Pseudonymisierung in Art. 4 Nr. 4 DSGVO und in dem BDSG in § 46 Nr. 5 BDSG legaldefiniert. Es ist jedoch auch ein Erwägungsgrund der DSGVO, nämlich der Erwägungsgrund 28 und 29. Die Legaldefinition in den beiden Gesetzen ist bis auf gering unterschiedlicher Wortwahl inhaltlich identisch. Nach der allgemeinen Legaldefinition ist unter „Pseudonymisierung“ die Datenverarbeitung zu verstehen, welches in der Weise vorgenommen wird, dass die personenbezogenen Daten sich nicht mehr der bestimmten natürlichen Person zuordnen lassen, dessen Daten diese eigentlich sind und nur mithilfe zusätzlicher Informationen einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. Dabei müssen diese Zusatzinformationen, welche für die Identifizierbarkeit der bestimmten Person dienen, datenschutzkonform aufbewahrt werden und unter technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen. Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen dürfen nicht dafür sorgen, dass durch die personenbezogenen Daten es möglich ist, den Betroffenen leicht zu identifizieren. D. h. die Daten werden so verarbeitet, dass der Personenbezug versteckt wird und die Person nicht mehr identifizierbar ist und nur durch zusätzliche Informationen genau identifiziert werden kann. Der Personenbezug wird vollkommen entkoppelt und Pseudonyme werden erstellt, sodass z. B. Identifikationsdaten wie Name, Geburtstag, Geschlecht mit einem Code versehen werden. Schließlich erfolgt eine tabellarische Zuordnung, sodass die genaue Zuordnung von diesen Codes nicht mehr möglich ist und die personenbezogenen Daten in Form von Codes dargelegt sind. Die Pseudonymisierung führt dazu, dass die Gefahr eines Datenmissbrauchs oder Datenverlustes verringert wird. Das Verb bzw. eine solche Handlung heißt pseudonymisieren.