Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Public – Key

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Der Begriff ,,Public- Key‘‘ heißt ins deutsche übersetzt, öffentlicher Schlüssel. Dabei handelt es sich um ein kryptografisches Element, welches ein Verschlüsselungscode ist, dessen Hälfte öffentlich freigegeben ist. Dieser öffentliche Schlüssel kann nur dazu verwendet werden, Nachrichten zu verschlüsseln. Für das Entschlüsseln von Nachrichten wird dann ein sog. Private-Key verwendet. Private Daten, die Recht sensible sind, sind auch schutzbedürftig und dürfen deshalb nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Daher müssen diese Daten verschlüsselt werden, dazu gibt es jeweils zwei Varianten der Verschlüsselung, einmal die symmetrische und die asymmetrische Verschlüsselung. Für die asymmetrische Verschlüsselung ist eine zweier Kombinationen notwendig, nämlich die Kombination des Private-Key mit dem Public-Key. Daher verwendet man den Public- Key bei der asymmetrischen Datenverschlüsselung. In einem Verfahren des Public- Key werden die personenbezogenen Daten mit dem Public- Key verschlüsselt, das aus einem sehr langem Zifferncode besteht und für die Öffentlichkeit diskret ist. Entziffern von verschlüsselten Daten kann nur der Empfänger der verschlüsselten Daten, d.h. der im Besitz des geheimen Schlüssels ist. Die asymmetrische Verschlüsselung ist einer der sichersten Verschlüsselungen. Der Begriff Public- Key wird daher auch Public- Key- Kryptographie genannt. Angewandt wird das Public- Key-Verfahren häufig bei Authentifizierungen von kryptographischen Protokollen, oder bei E-Mail-Verschlüsselungen oder digitale Signaturen Verschlüsselungen.