Betroffene Personen, deren personenbezogene Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes verwahrt und verwaltet werden, haben das Recht auf Auskunft. Somit sind die Unternehmen oder Organisationen verpflichtet, den betroffenen Personen mitzuteilen, über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Dieses Recht wird in der Regel auf der ganzen Welt ausgeübt, aber vor allem die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) achtet da in einen besonderen umfassenden Rahmen auf die Ausübung dieses Rechts.
Umfang des Rechts auf Auskunft
- Zweck der Verarbeitung: Betroffene Personen haben das Recht, über den Nutzen und zu welchem Zweck ihre Daten verarbeitet werden Informiert zu werden. Diese Mitteilung enthält eine verständliche und klare Information über die geplanten Aktivitäten ihrer personenbezogenen Daten.
- Offenlegung der Art von Daten: Es muss bei Nachfrage offengelegt werden, welche Art von Daten verarbeitet und verwaltet werden. Dies können auch sensible Daten sein.
- Datenweiterleitung: Betroffene Personen haben ebenfalls das Recht, informiert zu werden, wenn ihre Daten weitergegeben werden. Vor allem, wenn diese an Dritte oder internationale Organisationen weitergegeben werden.