Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Robinsonliste

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Unter dem Begriff ,,Robinsonliste‘‘ versteht man eine Liste von gewissen Verbrauchern, welche den Erhalt von unerwünschter Werbung, verneinen. Daher gelten die Adressen, welche auf der Liste vorhanden sind, als negative Adressen, die beim Deutschen Direktmarketing Verband verwaltet werden. Auf diese Liste können sich die Verbraucher selbst beim Deutschen Direktmarketing Verband eintragen lassen. Auf dieser Liste stehenden Verbraucher, dürfen keine persönliche Werbungen postalisch verschickt bekommen. Solche Robinsonlisten führen häufig Verbraucherschutzverbände. Dabei gelten diese Robinsonlisten auch noch für unterschiedliche Werbekanäle wie dem Telefon, Fax, E-Mail und Post. Auch als eine sog. Schutzliste kann die Robinsonliste genannte werden. Die Liste dient außerdem dem Verbraucherschutz und gewährleistet die Ausübung von Verbraucherrechten. Der Name selbst ,,Robinsonliste‘‘ hat seinen Ursprung aus dem Roman Robinson Crusoe.