Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Speichern

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Der Begriff „Speichern“ bezeichnet einen bestimmten Arbeitsvorgang, bei dem bestimmte digitale Daten auf einem Datenträger mittels der Datenspeicherung abgesetzt werden. Dabei kann es sich um personenbezogene Daten von natürlichen Personen handeln, aber auch um Daten von Unternehmen, Produkten sowie Materialien und um technische Infrastrukturen handeln. Diese Art der Datenverarbeitung wird vorgenommen, damit ein späterer Zugriff auf diese Daten gewährleistet werden kann, z. B. für die Verarbeitung oder Nutzung. In der DSGVO (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) und in dem BDGS (§ 46 Nr. 2 BDSG) ist der Begriff „Speicherung“ im Zusammenhang mit dem Begriff „Verarbeitung“ niedergeschrieben. Demnach sind Verändern, Übertragen, Sperren, Löschen und Speichern zugehörige Begriffe für den Oberbegriff „Verarbeiten“. D. h. auch das Speichern von Daten ist eine bestimmte Verarbeitung i.S.d. DSGVO und BDSG. Kriterien für das Speichern von Daten ist die Verschlüsselbarkeit, Speicherkapazität, möglicher Zugriff auf Daten und Zeit für den Zugriff.