Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Start-ups (aus Die 5 häufigsten Datenschutzfehler von Start-ups)

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Ein Start-up-Unternehmen, kurz „Start-up”, ist eine neu gegründete Firma, die eine innovative Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotenzial verfolgt. Der Begriff kommt aus dem Englischen und steht für „gründen“ oder „in Gang setzen“. Typischerweise operieren Start-ups in aufstrebenden oder noch unerschlossenen Märkten und müssen zunächst ein tragfähiges Geschäftsmodell entwickeln. Sobald sie dieses erfolgreich etabliert haben, gelten sie in der Regel nicht mehr als Start-up. Einige ehemalige Start-ups bewahren jedoch die agilen Eigenschaften ihrer Anfangszeit, wie Innovationsfähigkeit, Flexibilität und flache Hierarchien. Sie fördern diese Eigenschaften oft weiterhin durch Inkubatoren, gründen neue Start-ups innerhalb ihres Unternehmens (sogenannte Spin-offs) oder erwerben andere Start-ups durch Übernahmen. Die Finanzierung von Start-ups erfolgt aufgrund ihres hohen Risikos in der Regel nicht über traditionelle Finanzierungsquellen. Stattdessen nutzen sie häufig Business Angels (private Investoren), Risikokapitalgeber oder Crowdfunding.
Nicht jedes neu gegründete Unternehmen kann als Start-up bezeichnet werden. Handwerksbetriebe wie Tischler oder Friseure sowie Freiberufler wie Architekten oder Rechtsanwälte starten normalerweise nicht mit innovativen Geschäftsideen und haben oft nicht das Ziel, schnell zu wachsen. Sie bedienen etablierte Märkte und werden häufig als Existenzgründer betrachtet. Auch Franchisenehmer sind in der Regel keine Start-ups, während Franchisegeber durchaus in diese Kategorie fallen können. Im Bereich der Technologie werden manchmal Copycat-Unternehmen als Start-ups bezeichnet, obwohl sie Innovationen oft nur bedingt einführen und häufig in einem anderen Marktsegment agieren als das kopierte Unternehmen.