Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Übermitteln

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Mit dem Begriff „Übermitteln“ oder „Übermittelung“ ist dasselbe gemeint. Datenschutzrechtlich existiert in der DSGVO der Begriff „Übermittelung“. Darunter versteht man die einfache Weitergabe von personenbezogenen Daten. An wen die Daten weitergegeben werden, ist jedoch auch bekannt, die personenbezogenen Daten werden entweder an einen Dritten oder innerhalb desselben Unternehmens oder Konzerns weitergegeben. Diese Datenübermittlung ist im Kapitel 5 in der DSGVO (Art. 44 bis Art. 50 DSGVO) normiert, das gesamte Kapitel regelt die Datenvermittlung. Damit jedoch eine Datenübermittlung stattfinden kann, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage sowie einer Unterscheidung, ob die Datenübermittlung innerhalb der EU oder außerhalb der EU, d. h. in Drittländer übermittelt werden soll. Erfolgen darf die Datenübermittlung in ein Drittland, sobald das Drittland ein sicheren Datenschutz i.S.d. DSGVO aufweist. Ebenfalls müssen Sicherstellungsmaßnahmen i.F.v. Übermittlungskontrollen vorgenommen werden, damit angenommen werden kann, dass beim Transfer von personenbezogenen Daten diese Daten nicht von unbefugten Dritten verarbeitet werden, z.B. wie speichern, duplizieren, löschen usw. Ein sicherer Transfer kann dadurch vorgenommen werden, dass ggf. für die Datenübermittlung VPN Technologien genutzt werden oder die E-Mails verschlüsselt werden.